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Einladung zur Haldentour PDF Print E-mail
Tuesday, 31 May 2022 17:28

 

our:     Haldentour, mit Gästeführung und Haldenauffahrten

inkl. Mittagsimbiss

 

Bus:       Doppelstöcker-Cabriobus (70 Sitzplätze)

 

Termin:                06.08.2022, 11:00 Uhr

 

Ab/Bis  Bushaltestelle Gymnasium, Hoffmann-von-Fallersleben-Str.

 

Wer:      Ältere Mitglieder, (egal ob aktiv oder passiv)

 

Anmeldung:      bis 15.07.2022

bei Annette Volp, Hover Weg 21, Wetter

Bei Nichterscheinen am 06.08.2022 behalten wir uns vor, eine

Rechnung in Höhe des Fahrtpreises (25,00 € p.P.) zuzuschicken

 

Ab 11:00 Uhr geht es von der Einstiegshaltestelle am Gymnasium in Wetter los. Von dort geht es auf zur ersten Attraktion, zur Halde Beckstraße in Bottrop. Während der Gästeführer über die Historie und die gegenwärtige Nutzung der Halde berichtet, fahren wir auf die Halde hinauf. Von dort blicken wir auf die Ende 2018 als letzte Zeche im Revier stillgelegte Zeche Prosper Haniel, die angrenzende Kokerei und die Skihalle Bottrop herunter. Im Anschluss können Sie auf den Tetraeder steigen und während einer kleinen Pause den malerischen Ausblick genießen.

 

Weiter geht es vorbei an der Halde Rungenberg zu einer weiteren echten Attraktion des Ruhrgebiets, der Halde Hoheward in Herten. Hier nehmen wir einen gemeinsamen Imbiss ein (exklusive Getränke), ehe wir zum Abschluss unserer Tour dann noch einmal einen einmaligen Ausblick von der Halde auf das Ruhrgebiet werfen. Danach erfolgt die Rückfahrt nach Wetter.

 

Der Veranstalter rät: Eine Kamera ist auf dieser Fahrt ein Muss!

 

Es gelten die am Reisetag gültigen Corona-Hygieneregeln für das Land NRW.

 
* Corona Update * 09.02.2022 PDF Print E-mail
Monday, 27 December 2021 11:02

Liebe Mitglieder,

da sich mittlerweile häufig die Regeln und Maßnahmen ändern, folgt bitte dem Link für die aktuellen Verordnungen:

LINK zum LSB

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

In der TOP-Zeile findet Ihr unter "Wiedereröffnung" unsere Verhaltens-Regeln während des Sportbetriebs.

 
*Corona* Update 05.12.2021 PDF Print E-mail
Tuesday, 23 November 2021 20:53

Maßstab für die Corona-Regeln in Deutschland wird künftig die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz.

Ab einem Wert von 3 gilt danach in einem Bundesland flächendeckend für Veranstaltungen die 2G-Regel, ab einem Wert von 6 die 2G-Plus-Regel. Ab einem Wert von 9 sollen noch weitere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen hinzu kommen.

Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner aufgrund von Corona im Krankenhaus liegen – bei einem Wert von 3 sind es also 3 Patienten je 100.000 Einwohner. Die 2G-Regel bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Veranstaltungen bekommen. Die ab dem Wert 6 geltende 2G-Plus-Regel bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen negativen Coronatest Zutritt bekommen.

 

Ausnahmen (hier gilt 3G)

Folgende Ausnahmen von der 2G-Regel werden definiert. Hier gilt die 3G-Regel:

  1. Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dies gilt sowohl für die eigentlichen Wettkämpfe als auch für das Training der Teilnehmenden.

  2. ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
    Bei Beschäftigten, die während der Berufsausübung keine Maske tragen können, ist übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend.

  3. Kinder und jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag (siehe o. g. Regel)

Sitzungen und Versammlungen mit 3G

Für rechtlich erforderliche Sitzungen von Vereinsgremien und Vereinsversammlungen ohne geselligen Charakter gilt die 3G-Regel.

 
Jahreshauptversammlung 2021 PDF Print E-mail
Thursday, 26 November 2020 20:06

Der Vorstand des TuS hat beschlossen, eine JMV nicht wie üblich für den April zu planen sondern diese vorerst zu verschieben, bis wir ein klares Bild haben.

Laut LSB ist es möglich Jahreshauptversammlungen zu verschieben, bis man sie im „üblichen“ Rahmen durchführen kann. Der gewählte Vorstand bleibt bis dahin im Amt.

Auch Kassenprüfungen sollen vorerst nicht stattfinden, erst wenn die Corona-Bestimmungen dies zulassen.

 

Euer Vorstand

 
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