Friday 24th of January 2025
Für unsere Trainingseinheit "Fitness für Senioren suchen wir ab den 01.04.2018 eine neue Trainerin oder einen Trainer auf Stundenhonorarbasis. (Kein Angestelltenverhältnis!) Diese Gruppe hat bis zu 26 Teilnehmer zwischen Mitte 50 und 90 mit unterschiedlichen Fitnessleveln und körperlichen Einschränkungen.
Trainingsort: Turnhalle Steinkampstraße, neben der normalen Turnhallenausstattung besitzen wir auch eigene Kleingeräte (Brasils, Overbälle, Hanteln, Therabänder etc.)
Trainingszeit: Montags 15 - 16 Uhr (außerhalb der Schulferien)
Trainerlizenz der Stufe C (WTB) sowie Erfahrung mit Seniorengruppen ist Voraussetzung Stundenhonorar 13,00 €
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*Corona* Update 05.12.2021 |
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Written by Administrator
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Tuesday, 23 November 2021 20:53 |
Maßstab für die Corona-Regeln in Deutschland wird künftig die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz.
Ab einem Wert von 3 gilt danach in einem Bundesland flächendeckend für Veranstaltungen die 2G-Regel, ab einem Wert von 6 die 2G-Plus-Regel. Ab einem Wert von 9 sollen noch weitere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen hinzu kommen.
Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner aufgrund von Corona im Krankenhaus liegen – bei einem Wert von 3 sind es also 3 Patienten je 100.000 Einwohner. Die 2G-Regel bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Veranstaltungen bekommen. Die ab dem Wert 6 geltende 2G-Plus-Regel bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen negativen Coronatest Zutritt bekommen.
Ausnahmen (hier gilt 3G)
Folgende Ausnahmen von der 2G-Regel werden definiert. Hier gilt die 3G-Regel:
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Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dies gilt sowohl für die eigentlichen Wettkämpfe als auch für das Training der Teilnehmenden.
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ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen. Bei Beschäftigten, die während der Berufsausübung keine Maske tragen können, ist übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend.
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Kinder und jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag (siehe o. g. Regel)
Sitzungen und Versammlungen mit 3G
Für rechtlich erforderliche Sitzungen von Vereinsgremien und Vereinsversammlungen ohne geselligen Charakter gilt die 3G-Regel.
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Last Updated on Sunday, 05 December 2021 11:06 |
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